Beitragsübersicht

Die Beitragsstaffelung bei den Sportfreunden Lechtingen (Monatsbeiträge):

Kinder bis 15 Jahre  8,00 Euro
Jugendliche (16-18 Jahre), Studenten*, Azubis*, Freiwilligendienstler* 8,00 Euro
Erwachsene 13,00 Euro
Eheleute/Paare 21,00 Euro
Alleinerziehende mit Kindern/Jugendlichen, Studenten*, Azubis*, Freiwilligendienstler* 13,00 Euro
Familie mit Kindern / Jugendlichen, Studenten*, Azubis*, Freiwilligendienstler* 24,00 Euro
Passive Mitglieder 5,00 Euro
*ermäßigter Beitrag für Studenten, Azubis und Freiwilligendienstler nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, dies betrifft auch Mitglieder innerhalb Familien- und Alleinerziehendenbeiträgen.

Diese Beiträge gelten ab 01.01.2024.
Für die Tennisabteilung gelten folgende Jahresbeiträge.

Kinder bis 15 Jahre  108,00 Euro
Jugendliche (16-18 Jahre), Studenten (bis 25 Jahre), Azubis, Zivildienstleistende, Wehrpflichtige 108,00 Euro
Erwachsene 168,00 Euro
Eheleute/Paare 264,00 Euro
Alleinerziehende mit Kindern/Jugendlichen 168,00 Euro
Familie mit Kindern bis 18 Jahre bzw.  in der Ausbildung/Studium befindliche Kinder bis 25 Jahre
312,00 Euro
 Passive Mitglieder 60,00 Euro


§ 7 Erwerb der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft zum Verein kann jede natürliche Person durch schriftlichen Antrag erwerben, sofern sie sich durch Unterschrift zur Beachtung dieser
Satzungsbestimmungen bekennt.

Die Mitgliedschaft wird durch Beschluss der jeweils zuständigen Abteilungsvorstände erworben. Ein derartiger Beschluss ist nur rechtswirksam, wenn das aufzunehmende Mitglied die Mitgliedsbeiträge für mindestens 3 Monate bezahlt hat.

Der geschäftsführende Vorstand ist zusammen mit dem jeweiligen Abteilungsleiter befugt, Aufnahmegesuche ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Ordentliche Mitglieder sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Jugendliche Mitglieder sind solche, die das 15. Lebensjahr aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mitglieder bis zum 15. Lebensjahr gelten als Kinder.

Die Aufnahmegebühren und Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Die Beiträge sind jeweils im Voraus durch Lastschrift zu entrichten.

§ 9 Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt, wenn:
a) der Austritt erklärt wird. Erforderlich ist eine schriftliche Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten, jeweils zum 30.6. oder 31.12. eines jeden Jahres
b) der Ausschluss aufgrund eines Beschlusses des Hauptvorstandes erfolgt,
c) durch Auflösung des Vereins.