Beitragsübersicht
Die Beitragsstaffelung bei den Sportfreunden Lechtingen (Monatsbeiträge):
Kinder
bis 15 Jahre |
8,00 Euro |
Jugendliche
(16-18 Jahre), Studenten*, Azubis*, Freiwilligendienstler* |
8,00 Euro |
Erwachsene |
13,00 Euro |
Eheleute/Paare |
21,00 Euro |
Alleinerziehende
mit Kindern/Jugendlichen, Studenten*, Azubis*, Freiwilligendienstler* |
13,00 Euro |
Familie
mit Kindern / Jugendlichen, Studenten*, Azubis*, Freiwilligendienstler* |
24,00 Euro |
Passive
Mitglieder |
5,00 Euro |
*ermäßigter Beitrag für Studenten, Azubis und Freiwilligendienstler nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, dies betrifft auch Mitglieder innerhalb Familien- und Alleinerziehendenbeiträgen.Diese Beiträge gelten ab 01.01.2024.
Für die Tennisabteilung gelten folgende Jahresbeiträge.
Kinder
bis 15 Jahre |
108,00 Euro |
Jugendliche (16-18 Jahre), Studenten (bis 25 Jahre), Azubis, Zivildienstleistende, Wehrpflichtige |
108,00 Euro |
Erwachsene |
168,00 Euro |
Eheleute/Paare |
264,00 Euro |
Alleinerziehende
mit Kindern/Jugendlichen |
168,00 Euro |
Familie mit Kindern bis 18 Jahre bzw. in der Ausbildung/Studium befindliche Kinder bis 25 Jahre
|
312,00 Euro |
Passive Mitglieder | 60,00 Euro |
§ 7 Erwerb der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft zum Verein kann jede natürliche Person durch schriftlichen Antrag erwerben, sofern sie sich durch Unterschrift zur Beachtung dieser
Satzungsbestimmungen bekennt.
Die Mitgliedschaft wird durch Beschluss der jeweils zuständigen Abteilungsvorstände erworben. Ein derartiger Beschluss ist nur rechtswirksam, wenn das aufzunehmende Mitglied die Mitgliedsbeiträge für mindestens 3 Monate bezahlt hat.
Der geschäftsführende Vorstand ist zusammen mit dem jeweiligen Abteilungsleiter befugt, Aufnahmegesuche ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Ordentliche Mitglieder sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Jugendliche Mitglieder sind solche, die das 15. Lebensjahr aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mitglieder bis zum 15. Lebensjahr gelten als Kinder.
Die Aufnahmegebühren und Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Die Beiträge sind jeweils im Voraus durch Lastschrift zu entrichten.
§ 9 Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt, wenn:
a) der Austritt erklärt wird. Erforderlich ist eine schriftliche Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten, jeweils zum 30.6. oder 31.12. eines jeden Jahres
b) der Ausschluss aufgrund eines Beschlusses des Hauptvorstandes erfolgt,
c) durch Auflösung des Vereins.